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BGH, 31.05.1990 - III ZR 181/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Aussicht der Revision auf Erfolg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtshaftungsanspruch des Chefarztes eines Kreiskrankenhauses bei Nichtverlängerung des Vertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 25.04.1988 - 3 O 288/87
- OLG Hamm, 08.03.1989 - 11 U 132/88
- BGH, 31.05.1990 - III ZR 181/89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
Hauptamtlicher Bürgermeister
Auszug aus BGH, 31.05.1990 - III ZR 181/89
Zu fordern ist nur, daß die für die Zeitbeamten im Einzelfall getroffene Regelung nach der Art der Dienstleistung, den von der Regel abweichenden tatsächlichen und rechtlichen Elementen des Dienstes sachgerecht erscheint, sich also nicht grundsätzlich und ohne vernünftigen Grund von allgemeinen Regeln des Beamtenrechts löst (BVerfGE 7, 155, 164; vgl. auch BVerfGE 8, 332, 350 ff; 44, 249, 262 f; 70, 251, 265). - BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82
Schulleiter
Auszug aus BGH, 31.05.1990 - III ZR 181/89
Zu fordern ist nur, daß die für die Zeitbeamten im Einzelfall getroffene Regelung nach der Art der Dienstleistung, den von der Regel abweichenden tatsächlichen und rechtlichen Elementen des Dienstes sachgerecht erscheint, sich also nicht grundsätzlich und ohne vernünftigen Grund von allgemeinen Regeln des Beamtenrechts löst (BVerfGE 7, 155, 164; vgl. auch BVerfGE 8, 332, 350 ff; 44, 249, 262 f; 70, 251, 265). - BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BGH, 31.05.1990 - III ZR 181/89
Zu fordern ist nur, daß die für die Zeitbeamten im Einzelfall getroffene Regelung nach der Art der Dienstleistung, den von der Regel abweichenden tatsächlichen und rechtlichen Elementen des Dienstes sachgerecht erscheint, sich also nicht grundsätzlich und ohne vernünftigen Grund von allgemeinen Regeln des Beamtenrechts löst (BVerfGE 7, 155, 164; vgl. auch BVerfGE 8, 332, 350 ff; 44, 249, 262 f; 70, 251, 265).
- BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55
Wartestandsbestimmungen
Auszug aus BGH, 31.05.1990 - III ZR 181/89
Zu fordern ist nur, daß die für die Zeitbeamten im Einzelfall getroffene Regelung nach der Art der Dienstleistung, den von der Regel abweichenden tatsächlichen und rechtlichen Elementen des Dienstes sachgerecht erscheint, sich also nicht grundsätzlich und ohne vernünftigen Grund von allgemeinen Regeln des Beamtenrechts löst (BVerfGE 7, 155, 164; vgl. auch BVerfGE 8, 332, 350 ff; 44, 249, 262 f; 70, 251, 265). - BGH, 10.07.1986 - III ZR 39/85
Amtspflichten der Schulaufsichtsbehörde gegenüber dem potentiellen Betreiber …
Auszug aus BGH, 31.05.1990 - III ZR 181/89
Daß die ihm erteilte Auskunft aus damaliger Sicht unrichtig, unklar, mißverständlich oder unvollständig war (zu den Anforderungen insoweit vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1986 - III ZR 39/85 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 - Auskunft 1 m.w.Nachw.), hat das Berufungsgericht mit Recht nicht angenommen. - OLG Hamm, 08.03.1989 - 11 U 132/88
Auszug aus BGH, 31.05.1990 - III ZR 181/89
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. März 1989 - 11 U 132/88 - wird nicht angenommen.